Wie finde ich einen freien Therapieplatz?
Leider sind die Kassenpraxen von
Vertragspsychotherapeuten häufig überlastet und ein freier Therapieplatz ist schwer zu finden bzw. ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Da
andererseits regelmäßig Therapien beendet, und somit Therapieplätze frei
werden, empfiehlt es sich, möglichst viele Kassenpraxen telefonisch
anzufragen. Die 'Arzt'suche
der KVB listet mit dem Suchbegriff "Psychologische Psychotherapeuten"
alle Praxen mit Telefonnummer und Sprechzeiten in Ihrer Umgebung auf.
Zeitnahe Sprechstundentermine zur ersten Diagnostik und Beratung werden auch über die "Terminservicestelle Psychotherapie" (Tel. 116117) vermittelt. Die "Koordinationsstelle Psychotherapie" (Tel. 0921/88099-40410) kann Ihnen nachfolgend gegebenenfalls einen freien Therapieplätz vermitteln.
Sollte trotzdem kein freier Therapieplatz zur Verfügung stehen und eine
Indikation für eine Psychotherapie gegeben sein, müssen die gesetzlichen
Krankenkassen eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis auf dem Wege der "Kostenerstattung"
finanzieren. Dies ist in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt. Damit wird der Weg
frei für Therapieplätze bei niedergelassenen approbierten
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.