Besteht eine Schweigepflicht für den Therapeuten?

 

 

Ja. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nichts weitergeben. Diese Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten und Behörden oder dem Arbeitgeber.

Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung, sondern erfährt lediglich eine allgemein gehaltene Diagnoseziffer. Nur mit Ihrer Einwilligung erhält Ihr Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegebenenfalls einen kurzen Bericht mit Befund und Diagnose.