Besteht eine Schweigepflicht für den Therapeuten?
Ja. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur
Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nichts weitergeben. Diese
Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten
und Behörden oder dem Arbeitgeber.
Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung,
sondern erfährt lediglich eine allgemein gehaltene Diagnoseziffer. Nur
mit Ihrer Einwilligung erhält Ihr Hausarzt oder der überweisende
Facharzt gegebenenfalls einen kurzen Bericht mit Befund und Diagnose.